Benchmade 2900BK-2 AUTO IMMUNITY Woodland Green
Die Idee des Immunity wurde während der langen Phase der Pandemie entwickelt - daher kommt auch sein Name. Zielrichtung war es den häufig geäusterten Wunsch von US-Regierungsbeamten nach einem leichten kompakten EDC-Messers zu realisieren, welches gut zur Selbstverteidigung geeignet sein sollte, ohne dass eine Klingenlänge von 2,5 Zoll überschritten wird. Das überschreiten dieser Klingenlänge führt in den USA vielerorts zu einem Trageverbot.  
 
Daher war die Wharncliffe-Klinge das erste Mittel zur Wahl. Durch das Verwenden einer Cerakote beschichteten CPM-M4 Carbonstahlklinge konnte hier die gesamte Schneidkraft bis in die nadeldünn ausgeschliffene Spitze der Klinge ermöglicht werden.
 
Die anodisierten 6061-T6 Aluminium-Griffe sind in drei interessanten Farben erhältlich: Charcoal Grey, Burnt Bronze, Woodland Green. Diese tragen mit dazu bei, dass das das Immuntiy trotz seiner eher kurzen Warncliff-Klinge optisch doch sehr gut aussieht.
 
Die Axis-Lock Verriegelung kann dabei als Manual- oder Automatikversion bestellt werden, so das aktuell mit der 2,49 Zoll Klinge sechs Versionen angeboten werden. Beim Ziehen des Axis-Bolzen öffnet sich die Klinge der Automatik-Version sehr komfortabel und sicher.
 
Ein Lanyard am Griffende gehört bei allen Modellen mit zum Lieferumfang und erleichtert das leichte Ziehen des mit einen Mini-deep-carry-Clip getragenen Messers.
	Klingenstahl: Benchmade verwendet den Hochleistungswerkzeugstahl CPM-M4 (gehärtet auf ca. 62–64 HRC). M4 ist bekannt für seine extreme Zähigkeit und überragende Schnitthaltigkeit. Da es sich um einen Kohlenstoffstahl handelt, ist er nicht rostfrei, was die schützende Beschichtung besonders wichtig macht.
	
	Technische Daten:
	- Klingenstahl: CPM-M4 (62-64 HRC)
- Gesamtlänge: 15 cm
- Klingenlänge: 6,3 cm
- Gewicht: 65 Gramm
- Griffmaterial: Anodisiertes 6061-T6 Aluminium - Woodland Green
- Verschlußart: Auto AXIS®
Hinweis:
Seit dem 31.10.2024 gilt in Deutschland ein generelles Umgangs- und Besitzverbot von Springmessern aller Art. Es handelt sich ab sofort um verbotene Gegenstände, deren Besitz strafbar ist. Der Besitz von bestimmten Springmessern ist gem. Anlage 2 zum Waffengesetz Abschnitt 1 Nummer 1.4.1 nur noch Personen erlaubt, bei denen ein berechtigtes Interesse besteht, das eine einhändige Nutzung erforderlich macht (etwa aufgrund eines fehlenden Arms oder einer fehlenden bzw. dysfunktionalen Hand), oder der Umgang im Zusammenhang mit der Berufsausübung (z.B. Jagd, Handwerk) oder dem Sport (z.B. Segeln oder Bergsteigen) erfolgt. Gleiches gilt für gewerbliche Händler oder Hersteller solcher Messer. Die Abgabe erfolgt daher nur noch an berechtigte Personen. Bitte prüfen Sie vor der Bestellung, ob ein solches berechtigtes Interesse bei Ihnen vorliegt.