Pro-Tech Strider PT+ PT221 – Taktische Präzision mit blitzschneller Action
Das Pro-Tech PT+ (Modell PT221) ist die konsequente Weiterentwicklung eines modernen Klassikers. In enger Zusammenarbeit mit Mick Strider entstanden, schließt das PT+ die Lücke zwischen dem kompakten Ur-Modell und dem großen SnG. Es bietet die legendäre Robustheit eines Strider-Designs, kombiniert mit der unerreichten mechanischen Perfektion, für die Pro-Tech weltweit bekannt ist.
Maximale Performance im Taschenformat
Die Klinge des PT221 wird aus hochklassigem CPM-MagnaCut oder 154CM Stahl gefertigt (je nach Charge). Das feine Satin-Finish sorgt für eine edle Optik und hervorragende Schneideigenschaften. Ein kurzer Druck auf den bündig eingelassenen Auslöseknopf genügt, und die Klinge schießt dank der kraftvollen Federunterstützung sofort in die Arbeitsposition.
Optimierte Ergonomie für den Alltag
Das „Plus“ steht für ein entscheidendes Upgrade: Der Griff aus schwarz anodisiertem 6061-T6 Aluminium wurde leicht vergrößert. Dadurch liegt das Messer auch bei mittelgroßen bis großen Händen extrem sicher und satt in der Hand. Die markante Fingermulde (Choil) ermöglicht zudem ein kurzes Greifen für präzise Detailarbeiten. Ein robuster Deep-Carry-Clip aus Titan sorgt dafür, dass das Messer diskret und sicher in der Tasche verschwindet.
Eigenschaften:
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Strider PT+ Geometrie: Die perfekte Zwischengröße für den täglichen Einsatz (EDC).
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Premium-Stahl: Hochleistungsklinge für extreme Schärfe und Zähigkeit.
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Black & Satin Design: Zeitlose, funktionale Ästhetik.
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Titan Pocketclip: Sicherer Halt und hoher Tragekomfort.
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Präzisionsmechanik: Schnelle, einhändige Öffnung per Knopfdruck – Made in USA.
- Gesamtlänge: 17,8 cm
- Klingenlänge: 7,6 cm
- Gewicht: 88 g
- Klingenstärke: 3,3 mm
- Klingenmaterial: MagnaCut
- Griffmaterial: Aluminium
- Verschluss: Button Lock
- Hersteller Artnr.: PT205-Gridlock Green
- Deep-Carry-Clip (Tip-Up/r)
Seit dem 31.10.2024 gilt in Deutschland ein generelles Umgangs- und Besitzverbot von Springmessern aller Art. Es handelt sich ab sofort um verbotene Gegenstände, deren Besitz strafbar ist. Der Besitz von bestimmten Springmessern ist gem. Anlage 2 zum Waffengesetz Abschnitt 1 Nummer 1.4.1 nur noch Personen erlaubt, bei denen ein berechtigtes Interesse besteht, das eine einhändige Nutzung erforderlich macht (etwa aufgrund eines fehlenden Arms oder einer fehlenden bzw. dysfunktionalen Hand), oder der Umgang im Zusammenhang mit der Berufsausübung (z.B. Jagd, Handwerk) oder dem Sport (z.B. Segeln oder Bergsteigen) erfolgt. Gleiches gilt für gewerbliche Händler oder Hersteller solcher Messer. Die Abgabe erfolgt daher nur noch an berechtigte Personen. Bitte prüfen Sie vor der Bestellung, ob ein solches berechtigtes Interesse bei Ihnen vorliegt.
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